Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - Kapitalanlageprodukte

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Kapitalanlageprodukte (3. Schicht)


Zur 3. Schicht gehören die Produkte, die der Altersvorsorge dienen, aber bei denen aus Sicht des Gesetzgebers der Vorsorgecharakter weniger ausgeprägt ist. Hierzu zählen u.a.:
  • Kapitallebensversicherungen
  • Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird
Welche Änderungen wird es bei der Besteuerung der Kapitallebens- und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht geben?
Die bisherigen Steuerprivilegien von Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht wurden für alle Neuverträge ab 01.01.2005 abgeschafft. Das bedeutet:
  • Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge entfällt.
  • Bei der Kapitalauszahlung bei Erleben und bei Rückkauf sind die Erträge (= Ablaufleistung minus Beitragssumme) der Hauptversicherung steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen und beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre, unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung.
Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für Neuverträge ab 2005. Bis 31.12.2004 abgeschlossene Verträge sind von diesen Veränderungen nicht betroffen. Todesfallleistungen bleiben steuerfrei.

Alterseinkünftegesetz - AltEinkG - Wie werden private Rentenzahlungen in Zukunft versteuert?


Bisher wurden die private und die gesetzliche Rente einheitlich mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert. In Zukunft werden gesetzliche Renten und Renten aus privaten Rentenversicherungen unterschiedlich besteuert. Die Besteuerung der gesetzlichen Renten ist Ihnen bereits im Abschnitt 1. Schicht vorgestellt worden.
Hinsichtlich der Renten aus privaten Rentenversicherungen gibt es erfreuliche Verbesserungen: Ab 2005 sinkt für alle privaten, lebenslangen Renten der steuerpflichtige Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind zum Beispiel nur noch 18 % statt 27 % der Rente steuerpflichtig. Hier erfolgt eine steuerliche Senkung in Höhe von ca. 33 %. Es wird also deutlich attraktiver, eine private Rente abzuschließen. Noch nie war die steuerliche Förderung der privaten Rente so hoch wie ab 2005.


Rentenbeginnalter

60 61 62 63 64 65
Steuerpflichtiger Ertragsanteil 22 % 22 % 21 % 20 % 19 % 18 %


Alterseinkünftegesetz - AltEinkG - Was ändert sich bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen?


Bei den fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, ist der Kapitalertrag wie bei der "klassischen" Lebens- oder Rentenversicherung mindestens zur Hälfte zu versteuern. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung sind die Rentenleistungen mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Auch hier profitieren die Sparer von den ab 2005 abgesenkten Ertragsanteilen.

Alterseinkünftegesetz - AltEinkG - Wie sieht die steuerliche Situation bei Risikolebensversicherungen aus?


Bei der Risikolebensversicherung bleiben Beiträge steuerlich absetzbar. Sie werden allerdings nur im Rahmen des Höchstbetrages für "sonstige Vor¬sorgeaufwendungen" berücksichtigt. Todesfallleistungen aus der Risikolebensversicherung bleiben steuerfrei.

Alterseinkünftegesetz - AltEinkG - Welche Änderungen gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?


Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrages für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" absetzbar.
Berufsunfähigkeitsrenten werden nur zeitlich begrenzt geleistet, in der Regel bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Daher sind diese Renten mit dem Ertragsanteil als "sonstige Einkünfte" zu versteuern. Die Ertragsanteile werden ab 2005 sogar abgesenkt.


Dauer der Rentenzahlung in Jahren

2 3 4 5 8 10 15 20
Steuerpflichtiger Ertragsanteil ab 2005 1% 2% 4% 5% 9% 12% 16% 21%

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