Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Zusatzversorgung
Zusatzversorgung
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Zusatzversorgung (2. Schicht)
Zur Zusatzversorgung zählt die
- die betriebliche Altersvorsorge und
- die Zulagen-Rente (Riester-Renter)
| Bis Ende 2004 | Ab 2005 |
| Förderung der Direktversicherung nach § 40b EStG | Entfällt; dafür zusätzlicher Betrag von 1.800,00 Euro nach § 3.63 EStG |
| Förderung der Pensionkasse und -fonds nach § 3.63 EStG | Jetzt auch für die Direktversicherung |
| Keine nachgelagerte Besteuerung der Direktversicherung | Nachgelagerte Besteuerung für Neuabschlüsse ab 2005 |
| Versorgungsfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag (für Pensionäre) und Altersentlastungsbetrag | Werden abgeschmolzen/entfallen endgültig 2040 |
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