Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - Zusatzversorgung

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Zusatzversorgung (2. Schicht)


Zur Zusatzversorgung zählt die
  • die betriebliche Altersvorsorge und
  • die Zulagen-Rente (Riester-Renter)
Bis Ende 2004 Ab 2005
Förderung der Direktversicherung nach § 40b EStG Entfällt; dafür zusätzlicher Betrag von 1.800,00 Euro nach § 3.63 EStG
Förderung der Pensionkasse und -fonds nach § 3.63 EStG Jetzt auch für die Direktversicherung
Keine nachgelagerte Besteuerung der Direktversicherung Nachgelagerte Besteuerung für Neuabschlüsse ab 2005
Versorgungsfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag (für Pensionäre) und Altersentlastungsbetrag Werden abgeschmolzen/entfallen endgültig 2040

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