Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Alterseinkünftegesetz – (AltEinkG) - Basisversorgung (1. Schicht)
Produkte
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Berufsständische Versorgungswerke
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Private kapitalgedeckte Leibrente
Steuerliche Behandlung
Einzahlungsphase:
Beiträge sind als Sonderausgaben stufenweise abziehbar: 60 % in 2005; jährlich um 2 % ansteigend, bis 2025 die Beiträge zu 100 % absetzbar sind. Maximal können Beiträge in Höhe von 20.000 EUR (inkl. AG-Anteil) abgesetzt werden. In 2005 sind 12.000 EUR (=60 % von 20.000 EUR) steuerlich abzugsfähig. Von den Beiträgen ist der Arbeitgeberbeitrag in voller Höhe abzuziehen.Auszahlungsphase:
Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Der zu versteuernde Anteil der Rente ist abhängig vom Rentenbeginnjahr: 2005: 50 %; 2006: 52 %; …2020: 80 %; 2021: 81 % …2040 und folgende: 100 %. Die Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig.Alterseinkünftegesetz – (AltEinkG) - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (2. Schicht)
Produkte
- Betriebliche Altersversorgung
- Förderrente( Riester)
Steuerliche Behandlung Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (Zusage ab 2005)
- Lebenslange Rentenzahlungen sind vorzusehen.
- Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % mit Restverrentung möglich
- 100 % Kapitalabfindung möglich
- Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG für alle Neuzusagen ab 2005.
- Die Beiträge sind bis zu 4% der BBG West (2.496 EUR in 2005) steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.
- Bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsbeitragsfreiheit bis zum 31.12.2008. Dieser Beitrag kann gemäß §3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR (sozialversicherungspflichtig) erhöht werden. Voraussetzung: Es besteht keine pauschal versteuerte Versicherung nach § 40 b EStG.
- Die Rentenleistungen sind voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Steuerliche Behandlung Förderrente (Riester-Rente)
- Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % ist zulagenunschädlich möglich.
- Geringerer Verwaltungsaufwand durch Dauerzulagenantrag.
- Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.
- Renten sind voll zu versteuern.
Alterseinkünftegesetz – (AltEinkG) - Kapitalanlageprodukte (3. Schicht)
Produkte
- Kapitallebensversicherungen
- Rentenversicherungen
- Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
Steuerliche Behandlung Kapitallebensversicherung
- Kapitalauszahlung (bei Erleben und Rückkauf)
- Besteuerung des Kapitalertrages (= Ablaufleistung minus Beitragssumme) zu 50 %, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt. Ansonsten volle Besteuerung der Kapitalerträge.
- Todesfallleistungen sind nicht zu versteuern.
Steuerliche Behandlung Rentenversicherungen
- Besteuerung der Rente mit dem ab 2005 erheblich abgesenkten Ertragsanteil.

