Bausparen - Wohnungsbauprämie - Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Bausparen

Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie


Bausparen wird mit der

Arbeitnehmersparzulage

, bzw. der sogenannten

Wohnungsbauprämie

vom Staat unterstützt, auch wenn der Bausparvertrag nicht für den Bau oder den Kauf einer Wohnung genutzt werden soll. Bauen oder kaufen Sie tatsächlich ein Eigenheim, können sie zusätzlich acht Jahre lang Gelder im Rahmen der staatlichen Eigenheimförderung erhalten.

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Im Rahmen eines sogenannten Vermögenswirksame Leistungen (VL)-Bausparvertrags kann jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von 42,30 Euro beantragen.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.

Bausparen - Bausparförderung


 

Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmersparzulage

Ledige Ehepaare Ledige Ehepaare
zu versteuerndes
Einkommen bis...
25.600 € 51.200 € 17.900 € 35.800 €
Max. geförderter
Sparbetrag
512 € 1.024 € 470 € 940 €
Fördersatz 8,8 % 9,0 %
Förderhöchstbetrag
pro Jahr
45,06 € 90,11 € 42,30 € 84,60 € 2)
Sperrfrist 1) 7 Jahre 7 Jahre
Auszahlung nach 7 Jahren oder nach Zuteilung des Darlehen

1) Bei einer Verfügung vor Ablauf der Sperrfrist geht die staatliche Förderung verloren, wenn der Vertrag nicht zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
2) wenn der beide Ehepartner Arbeitnehmer sind, bei einem Arbeitnehmer beträgt die Förderung 46,30 Euro.

Onlinecheck24.de Tipp:

Eröffnen Sie ein Bausparkonto während des laufenden Jahres, können Sie durch eine Einmalzahlung auf den prämien-begünstigten Höchstbetrag von 512 Euro / 1024 Euro aufstocken. So sichern Sie sich die volle Wohnungsbauprämie auch für das Abschlussjahr.

Beachten Sie, dass die Konditionen der verschiedenen Anbieter stark variieren können. Vertrauen auch Sie auf unsere Beratungsqualität und fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!