Bausparen - Zuteilung - Darlehen

Bausparen

Zuteilung des Darlehens



Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung des Darlehens steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Bausparguthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht.

Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung des Darlehens zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben. Gesetzlich wurde sogar eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.

Bausparen - Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Am

    Bewertungsstichtag

    muss das Mindestsparguthaben erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt in der Regel je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 40 und 50 % der Bausparsumme
  • Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe

    Bewertungszahl

    verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab.
  • Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung des Darlehens wahrnimmt (

    Zuteilungsannahme

    ). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Bauspardarlehen.

Bausparen – Darlehen - Zuteilungsmasse


Die zur Verfügung stehende Zuteilungsmasse ergibt sich aus Einzahlungen und Auszahlungen. Das Sparverhalten aller Bausparer und das Tilgungsverhalten aller Darlehensnehmer ist somit entscheidend für die Zuteilungsmöglichkeiten.

Bausparen – Darlehen - Bewertungszahl


Die Bewertungszahl ist der Schlüssel für die Reihenfolge bei der Zuteilung. Sie wird an den Stichtagen der Bausparkassen für alle Bausparverträge berechnet, die sich in der Ansparphase befinden.

Dann werden die zur Zuteilung anstehenden Bausparverträge nach der Höhe der Bewertungszahl geordnet. Der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl ist bei der Zuteilung in dieser Periode zuerst an der Reihe. Die am Stichtag ermittelte Reihenfolge der Verträge bleibt für die ganze Zuteilungsperiode von 3 Monaten bestehen.

Wie viele Bausparverträge in einem Monat zugeteilt werden können, hängt davon ab, wie groß die Zuteilungsmasse für diesen Monat ist und wie viel die vorausgehenden Verträge von der Zuteilungsmasse aufbrauchen. Der letzte zugeteilte Bausparvertrag hat die sogenannte "erforderliche Bewertungszahl" oder auch "Zielbewertungszahl". Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden. Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Bausparverträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten Vertrauensmann überwacht.

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