Kfz-Versicherung - Fahrzeugversicherung - Schadensarten

Kfz-Versicherung

Fahrzeugversicherung - Schadensarten


Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich:

Fahrzeugversicherung - Beschädigung


die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich.

Fahrzeugversicherung - Zerstörung


die Zerstörung, d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist.

Fahrzeugversicherung - Verlust


den Verlust, hierunter ist jede Art des Abhandenkommens zu verstehen, und zwar durch Handlungen Dritter (Diebstahl, Unterschlagung, Raub), wie auch durch Naturgewalten (das Fahrzeug wird infolge Hochwassers weggeschwemmt und kann nicht wieder aufgefunden werden),
des versicherten Fahrzeugs als Ganzes.

Fahrzeugversicherung - Fahrzeugteile


Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage), soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben.

Fahrzeugversicherung - Zubehör


Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.

Fahrzeugversicherung - Teile-Liste


Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen. Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche:
Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Beitragsneutraler Einschluss
  • Alarmanlage
  • Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter
  • Kindersitz
  • Werkzeug
Bis zu einem festgesetzten Neuwert (prämienfrei) mitversicherte Teile, wie z. B.: Wertorientierte Deckung
  • CB-Funkgerät
  • Lautsprecher
  • Radiogerät
  • Scheibenantenne
Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional.
Zu den gegen Zuschlag versicherbaren Teilen zählen: Zuschlagsdeckung
  • Diktiergerät
  • Kühlbox
  • Telefon mit Antenne (fest eingebaut)
Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht versicherbar sind, z. B.: Nicht versicherbare Teile
  • Autodecke
  • Fotoausrüstung
  • Mobiltelefon
  • Tonbänder
Für sonstige mit dem Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung verwiesen.

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