Kfz-Versicherung
Fahrzeugversicherung
Schadensarten
Fahrzeugversicherung
Schadensarten
Kfz-Versicherung
Fahrzeugversicherung - Schadensarten
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich:
Fahrzeugversicherung - Beschädigung
die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich.
Fahrzeugversicherung - Zerstörung
die Zerstörung, d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist.
Fahrzeugversicherung - Verlust
den Verlust, hierunter ist jede Art des Abhandenkommens zu verstehen, und zwar durch Handlungen Dritter (Diebstahl, Unterschlagung, Raub), wie auch durch Naturgewalten (das Fahrzeug wird infolge Hochwassers weggeschwemmt und kann nicht wieder aufgefunden werden),
des versicherten Fahrzeugs als Ganzes.
Fahrzeugversicherung - Fahrzeugteile
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage), soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben.
Fahrzeugversicherung - Zubehör
Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Fahrzeugversicherung - Teile-Liste
Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen. Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche:
Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Beitragsneutraler Einschluss
- Alarmanlage
- Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter
- Kindersitz
- Werkzeug
- CB-Funkgerät
- Lautsprecher
- Radiogerät
- Scheibenantenne
Zu den gegen Zuschlag versicherbaren Teilen zählen: Zuschlagsdeckung
- Diktiergerät
- Kühlbox
- Telefon mit Antenne (fest eingebaut)
- Autodecke
- Fotoausrüstung
- Mobiltelefon
- Tonbänder
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