Private Unfallversicherung – Versicherte Gefahren
Private Unfallversicherung
Versicherte Gefahren

Unfallversicherung

Versicherte Gefahren


Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung umfasst Unfälle in der ganzen Welt (§ 1 II AUB 88/Ziffer 1.2 AUB 2000), unabhängig davon, ob sich diese im Berufsleben oder in der Freizeit ereignen, und schütz die versicherte Person rund um die Uhr (24-Stunden-Rundum-Deckung). Ebenfalls als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gilt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Besonders gefährliche Tätigkeiten (z.B. Rennfahrten) werden von den Versicherern ebenso wenig versichert, wie besonders gefährliche Berufe (Sprengmeister etc.).

Private Unfallversicherung - Versicherte Gefahren - Unfallbegriff


Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§ 1 III AUB 88/Ziffer 1.3 AUB 99/2000).
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten, die durch die private Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt.

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