Private Krankenversicherung (PKV)
Wer darf in die PKV?
Wer darf in die PKV?
Private Krankenversicherung
Wer darf in die PKV?
Folgende Berufsgruppen können sich privat krankenvollversichern:
Private Krankenversicherung (PKV) - Angestellte
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) beträgt im Jahr 2012 50.850 EUR (Bruttojahreseinkommen). Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2012
45.900 EUR.
Private Krankenversicherung (PKV) - Selbständige / Freiberufler
In der Regel unterliegen Selbständige nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen sich daher privat krankenversichern.
Ausnahme:
Landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler, Publizisten unterliegen auch als Selbständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (§ 5 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür die Befreiung von der Versicherungspflicht erwirkt werden.
Private Krankenversicherung (PKV) - Beamte / Beamtenanwärter
Ohne Einschränkung (Leistungen für den Beamten und dessen Angehörige gemäß den gesetzlichen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes).
Private Krankenversicherung (PKV) - Studenten
Studenten sind grundsätzlich bis zum
14. Fachsemester
, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert. In der Regel sind sie bis zur Vollendung des25. Lebensjahres
über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.Versicherungsschutz kann auch in der Privaten Krankenversicherung über den Vertrag der Eltern bestehen. Eine Befreiung von der GKV ist möglich (§ 8 SGB V). BAföG- Empfänger erhalten zu ihrer Krankenversicherung einen Beitragszuschuss.
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