Private Krankenversicherung PKV – Wer darf in die PKV?

Private Krankenversicherung

Wer darf in die PKV?


Folgende Berufsgruppen können sich privat krankenvollversichern:

Private Krankenversicherung (PKV) - Angestellte


Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) beträgt im Jahr 2012 50.850 EUR (Bruttojahreseinkommen). Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2012
45.900 EUR.

Private Krankenversicherung (PKV) - Selbständige / Freiberufler


In der Regel unterliegen Selbständige nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen sich daher privat krankenversichern.

Ausnahme:


Landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler, Publizisten unterliegen auch als Selbständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (§ 5 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür die Befreiung von der Versicherungspflicht erwirkt werden.

Private Krankenversicherung (PKV) - Beamte / Beamtenanwärter


Ohne Einschränkung (Leistungen für den Beamten und dessen Angehörige gemäß den gesetzlichen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes).

Private Krankenversicherung (PKV) - Studenten


Studenten sind grundsätzlich bis zum

14. Fachsemester

, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert. In der Regel sind sie bis zur Vollendung des

25. Lebensjahres

über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Versicherungsschutz kann auch in der Privaten Krankenversicherung über den Vertrag der Eltern bestehen. Eine Befreiung von der GKV ist möglich (§ 8 SGB V). BAföG- Empfänger erhalten zu ihrer Krankenversicherung einen Beitragszuschuss.

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